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Pflanzenrechte

wp:paragraph –> Mein Freund der Baum ist tot Er fiel im frühen Morgenrot. Du fielst heut früh, ich kam zu spät, du wirst dich nie im Wind mehr wiegen, du musst gefällt am Wege liegen und mancher, der vorüber geht, der achtet nicht den Rest von Leben und reißt an deinen grünen Zweigen, die sterbend sich zur Erde neigen (Alexandra Kluge, 1972)

Vom Mitgefühl zum Menschenrecht

Besondere Empathiefähigkeit gilt als ein Merkmal, das den Menschen von anderen Lebewesen unterscheidet. Auch andere Lebewesen sind empathiefähig, das haben viele verhaltenskundiche Studien bewiesen, aber sie können dieses Mitgefühl nicht in gleicher Weise reflektieren, abstrahieren, kognitiv verarbeiteten und moralisch begründen. Schon bei unseren tierischen Vorfahren hat sich – sicher vor mehr als 100 Millionen Jahren – Empathiefähigkeit entwickelt. Emotionale Resonanz entsteht aus mütterlicher Fürsorge, aus ansteckender Angst beim Fliehen vor Gefahren und beim Stressempfinden angesichts der Schmerzreaktionen eines anderen (Spiegelneuronen). Daraus entwickelte sich die Fähigkeit, anderen zu helfen und andere zu trösten. Menschen können sich aber nicht nur vorstellen, was andere fühlen, sondern auch, was sie denken. Durch die Sprache wurde Empathie schließlich zu einem kulturellen Werkzeug, aus dem sich ein moralisches System entwickeln konnte. Dieses moralische System war die Grundlage für die Formulierung von Menschenrechten. Zunächst bezogen sie sich nur auf eine Gruppe, die dann allmählich erweitert wurde. In der Fassung der Vereinten Nationen von 1948 umfassen sie die ganze Menschheit (UDHR 1948):

„Quäle nie ein Tier zum Scherz, denn es fühlt wie du den Schmerz“

Schon früh wurden auch Tierrechte formuliert. Während der Tierschutz die Nutzung einschließlich der Tötung von Tieren akzeptiert, wenn dabei das Leiden der Tiere minimiert wird, bedeuten typische Tierrechte Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit und Recht auf Freiheit (zum Beispiel keine Käfighaltung). Dahinter usteht der Gedanke, dass Tiere nicht Eigentum von Menschen sind, sondern Lebewesen mit eigenen Interessen und daraus ableitbaren Rechten (Singer 1996). Die ethische Begründung für Tierschutz wie auch für Tierrechte ist die Schmerzempfindlichkeit der Tiere (Pathozentrismus). Als Voraussetzung für das bewusste Schmerzempfinden, das schmerzbedingtes Leiden verursacht, wird ein zentrales Nervensystem angenommen. Auf dieser Grundlage beruht auch die Anästhesie, die durch Einwirkung auf das Nervensystem reversible Schmerzunempfindlichkeit bewirkt. Man geht deshalb davon aus, dass dieses Leiden umso geringer ausgeprägt ist, je einfacher das Nervensystem ausgebildet ist. Das Verspeisen von Insekten wird deshalb als moralisch eher zu rechtfertigende Alternative zum Verspeisen von Säugetieren und Vögeln angesehen.

Pflanzen sind da, um gefressen zu werden.

Da Pflanzen kein Nervensystem haben, wird deshalb angenommen, dass sie auch keine Schmerzen empfinden können, dass Rasenmähen und Heckenschneiden den Pflanzen keine Leiden verursacht. Die moralische Begründung des Veganismus beruht auf dieser Schmerzunempfindlichkeit der Pflanzen und ihrer Rolle als Primärproduzenten: Pflanzen sind da, um gefressen zu werden.
Breitfüßige Erlenblattwespen-Larven frrressen an Schwarz-Erlen-Blatt (Foto W. Probst)
Außerdem liefern PflanzPflanzPflanzennn Baumaterial und viele andere Rohstoffe und insbesondere auch Heilmittel. Diese medizinische Bedeutung der Pflanzen war der Ausgangspunkt dafür, dass Menschen sssich ich ich intensiver und schließlich auch wissenschaftlich mit dem Pflanzenleben beschäftigten, war der Ausgangspunkt der Botanik als Wissenschaft. Aber auch Pflanzen sind Lebewesen, die sich zielgerichtet verhalten. Sie reagieren auf Reize und Umwelteinflüsse so, dass dies ihrem Gedeihen, ihrem Wachstum und ihrer Vermehrung dienlich ist. Chemische und elektrische Signale können nicht nur innerhalb einer Pflanze, sondern auch zwischen verschiedenen Pflanzenindividuen und sogar zwischen verschiedenen Pflanzenarten ausgetauscht werden. Dieses zielgerichtete Verhalten gilt für alle Lebewesen und daraus leitet sich die ethische Position ab, dass alles Lebende, Menschen, Tiere, Pflanzen, Pilze und Mikroorganismen, Gegenstand moralischer Überlegungen sein sollten (z.B. Callicott 2003). Jedem Lebewesen kann danach ein Eigenwert zugesprochen werden, es verdient um seiner selbst willen Respekt, unabhängig von seinem Nutzen für den Menschen.

Biozentrismus statt Anthropozentrismus?

Darum geht es auch in dem zu Beginn zitierten Text aus dem bekannten Gedicht und Lied von Alexandra Kluge. Der gewaltsame Tod des Baumes erregt unser Mitgefühl. Dabei werden dem Baum allerdings menschliche Gefühle und Gedanken zugeschrieben, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen so vermutlich nicht existieren. Es ist bis heute ein Ziel des Biologieunterrichtes, einer solchen vermenschlichenden Sicht von Lebewesen entgegenzuwirken, „Anthropomorphismen“ zu vermeiden. Aber besteht nicht die Gefahr, hier das Kind mit dem Bade auszuschütten? Vielleicht können sich Pflanzen nicht in gleicher Weise wohl fühlen wie Tiere, zum Beispiel wie eine gestreichelte Katze, die sich schnurrend auf den Rücken dreht. Aber jedem, der Pflanzen pflegt und kultiviert, ist klar, dass allein das Aussehen eines Pflanzenindividuums etwas darüber aussagt, ob es dieser Pflanze gut geht oder nicht. Daraus kann man ableiten, dass auch Pflanzen das Recht – wenn nicht auf ein „glückliches“ – so doch auf ein für ihre Umstände möglichst gedeihliches Leben haben. Störende Eingriffe in dieses Leben, sollten deshalb hinterfragt, ihr Ausmaß und ihre Notwendigkeit sollten moralisch begründet werden. Ein Beispiel für die rechtliche Annäherung an Pflanzenrechte findet sich in der Schweizerischen Bundesverfassung von 1992. Eine Eidgenössische Ethikkommission kam zu dem Schluss, dass Pflanzen nicht völlig willkürlich behandelt werden dürfen. Sie dürfen nicht grundlos beschädigt oder getötet werden. Allerdings stehen diese Regelungen rechtlich weit unter dem Schutz von Wirbeltieren. Folgerichtig gibt es mittlerweile auch eine Pflanzenethik (z. B. z. B. z. B. Kallhoff 2002). Sie geht davon aus, dass der moralische Wert einer Pflanze auch über ihr Gedeihen bestimmt werden kann. Mit „Gedeihen“ ist nicht allein Wachstum gemeint, sondern „gutes Leben“ der Pflanze mit allen dazu gehörenden Prozessen und einem daraus folgenden Zustand der Stärke und Vitalität. Es gibt Einflüsse, die sich positiv auf Wachstum und Entfaltung auswirken und insofern zum „guten Leben“ einer Pflanze beitragen. Diese Faktoren betreffen  Umwelt- bzw. Anbaubedingungen aber auch genetische einschließlich /gentechnischer Veränderungen.

Eine Zukunftscharta aus Pflanzensicht?

Pflanzen haben aber auch als „grüner Pelz“ (Probst 2020) eine entscheidende Bedeutung für den „Bioplaneten“ Erde (Kattmann 1991). Sie binden die Sonnenenergie und ermöglichen so den für das Leben und alle Ökosysteme notwendigen Energiefluss. Auf dieser Schiene argumentiert Stefano Mancuso in seinem Buch „Die Pflanzen und ihre Rechte“. In diesem Werk, das den Originaltitel ,,Le nazione delle pianti“ trägt, wird in acht Artikeln die Verfassung einer „Nation der Pflanzen“ vorgetragen, die als Vorbild für eine gerechte und zukunftsfähige Welt dienen könnte. Diese Charta aus Sicht der Pflanzen soll, so die Hoffnung des Autors, die Zukunft unseres Planeten sichernaber machtaber machtaber macht.

Verantwortung für den Bioplaneten

. Wissen ist Macht Aber Macht bedeutet nach unseren moralischen Vorstellungenimmer auch Verantwortung.Das heißt, aVerantwortung für dena>

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Unsere kognitiven Fähigkeiten und die sich daraus entwickelnde Wissenschaft haben uns zu Kenntnissen über das Beziehungsgefüge und die Wechselwirkungen der Ökosysteme des ganzen Bioplaneten verholfen. Die Art Homo sapiens hat dadurch eine dominierende Rolle auf dem Planeten gewonnen. Wissen ist Macht. Aber Macht bedeutet nach unseren moralischen Vorstellungen immer auch Verantwortung. Das heißt, aus diesen Kenntnissen und Fähigkeiten erwächst auch eine Verantwortung für das ganze System (Ökozentrismus). Es ist deshalb durchaus angebracht, neben Menschenrechten und Tierrechten auch Pflanzenrechte in moralische Überlegungen einzubeziehen

Einige Beeine eine größere Rolle spielen als bisher geplantispiele

Streit u m Bäumeeine eine größere Rolle spielen als bisher geplant

Vor dem Staatstheater in Karlsruhe sollen Bäume gefällt werden, um Platz für Sanierungsarbeiten zu haben. Dagegen protesti eren „Klima-Aktivisten“ und sie besetzten die Bäume, um ihren Erhalt zu sichern. Sie begründen ihre Aktion damit, dass der Schutz alter Bäume eine wichtige Rolle im Kampf gegen den Klimawandel spiele. In der Bevölkerung findet diese Aktion breite Unterstützun. Viele Bewohner sehen in den alten Bäumen am Staatstheater eine wichtiges Stück Natur in der Stadt, das unbedingt erhalten werden sollte. In Gesprächen zwischen Stadtverwaltung und Aktivisten gelinkt es, einen Kompromiss zu finden. So soll der Baumschutz in Karlsruhe übergreifend durch eine neue Satzung gefördert werden, bei der Renovierung des Staatstheaters sollen bauliche Maßnahmen zur Förderung der Klimaneutralitäteine eine größere Rolle spielen als bisher geplant, zum Beispiel Fassaden- und Dachbegrünungen, Gerade dieser Schutz von Bäumen in Städten findet oft eine große Zustimmung. Neben der Bedeutung der Bäume für die Verbesserung oder Erhaltung des Klimas und unmittelbar entstehender Vorteile, welche schattige Plätze unter schönen alten Bäumen der Bevölkerung bieten, spielten allerdings Argumente aus der Sicht der Baumindividuen – Recht auf ein langes gutes Gedeihen – keine Rolle. Auch in vielen anderen Fällen in den gegen Fällung von Bäumen oder ganzen Waldstücken protestiert wurde, traten bisher solche, das Lebensrecht der Pflanzen betreffende Argumente– im Gegensatz zu dem Lied von Alexandra Kluge – in den Hintergrund.

Mähfreier Mai……

Die Aktion des „Mähfreien Mais“ wurde 2019 in Großbritannien unter dem Namen„No Mow May“ von der britischen Naturschutzorganisation Plantlife ins Leben gerufen. Schon 2020 wurde die. Aktion in den Vereinigten Staaten verbreitet. Im deutschsprachigen.Raum wurde sie vor allem durch die Deutsche Gart.enbau-Gesellschaft (DGG) und verschiedene Naturschutzverbänd.e verbreitet.. Vor allem folgende Argumente sprechen dafür, Rasenmäher, Elektrosensen, Freischneider und Rasenscheren den ganzen Mai ungenutzt im Keller oder Schuppen zu lassen (NABU): – Die Biodiversität von Pflanzen und Tieren wird nachweislich erhöht. – Insekten und damit indirekt auchVögel finden mehr Nahrung. – Vor allem Finkenvögel profitieren von den produzierten Pflanzensamen. – Weniger mähen bedeutet weniger Arbeit. – Ein Aufenthalt in möglichst vielfältiger Natur ist gesund. – Wer weniger mäht, ist glücklicher. Das sind einmal Ökosystem-relevante Argumente (Förderung der Biodiversi/t/ät von Primärproduzenten und damit indirekt auch von allen anderen Arten und Wechselbeziehungen). Neben den daraus sich für den Menschen ergebenden verbesserten Ökosystemdienstleistungen beziehen sich andere Argumente noch auf Gesundheit und Wohlfühlen der Menschen. (Weniger Arbeit, Förderung der Gesundheit …). Man könnte sich aber auch Argumente aus der Sicht der Pflanzen überlegen. Die Bildung von Blüten und Früchten gehört zum natürlichen Lebensablauf einer Pflanze, der durch das mähen unterbrochen wird. Für manche Pflanzenarten – wie Gänseblümchen und Weiß-Klee kann das wachsen lassen aber auch einen Nachteil bedeuten,.da sie durch die Konkurrenz der höher wachsenden Pflanzen zurückgedrängt werden.

Ritzen und Fugen

Bordsteinkantenvegetation mit Kanadischem Berufkraut und Acker-Winde (Foto W. Probst 28.7.2026)
Asphaltierte Flächen sind charakteristisch für Städte. Aber neben dieser totalen Versiegelung gibt es gepflasterte Plätze, Gehsteige und Regenrinnen, Bordsteinkanten und Mauerfüße und sogar Asphaltritzen, die von Pflanzenspezialisten besiedelt werden und die auch Tiere wie verschiedenen Arten von Ameisen und unterschiedliche Wildbienen, Grab- und Wegwespen zum Nestbau und als Brutplatz nutzen. Es gibt Pflanzenarten, die solche extremen Standorte nicht nur aushalten, sondern vor allem dort zu finden sind, weil sie an anderen Standorten von schnell wachsenden und großen Arten überwuchert und verdrängt werden. Dazu gehören Einjähriges Rispengras (Poa annua), Vogel-Knöterich (Polygonum aviculare), Niederliegendes Mastkraut (Sagina procumbens), Klebriges Bruchkraut (Herniaria glabra), Quendelblättriges Sandkraut (Arenaria serpyllifolia) und Hungerblümchen (Draba verna). Der Breit-Wegerich (Plantago major) ist mit seinem reißfesten Blättern und seinen klebrigen Samen auf Betretenwerden geradezu angewiesen. Auch der Löwenzahn (Taraxacum officinale agg.), der sich sehr gut an unterschiedlichste Bedingungen anpassen kann, wächst in Pflasterfugen. Auch einige Moos-Arten sind typische Pflasterritzenbewohner, zum Beispiel das Silber-Birnmoos (Bryum argenteum) und das Purpur-Hornzahnmoos (Ceratodon purpureum). Im Übrigen kann man in Fugen und Ritzen eine große Zahl unterschiedlicher, anpassungsfähiger Pflanzenarten finden, oft ist die spezielle Zusammensetzung von der Umgebungsvegetation abhängig. Typisch für solche Pflanzen ist neben der geringen Größe oft ein niederlegender Wuchs und eine große Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Belastung durch Vertritt. Die Entfernung von Pflanzen aus Pflasterfugen, Mauerritzen und Bürgersteigkanten spielt in vielen Gemeinden und bei ihren Bürgern eine wichtige Rolle. Es gibt in Paragrafen gefasste Vorschriften und teilweise aufwändige Gerätschaften für diese Ordnungsmaßnahmen. Dabei spielt vor allem der Gesichtspunkt der „Odentlichkeit“ eine große Rolle. Denn die Gefahr einer totalen Überwucherung ist gering. An Stellen, die weder befahren noch begangen werden, ist es im Übrigen auch kein Schaden wenn dort die Versiegelung allmählich aufgebrochen wird. Insbesondere in Gärten gibt es sehr viele Möglichkeiten, solchen Ritzenpflanzen und Fugengewächsen am Leben zu lassen.
Kiesfuge an der Hauswand mit Jungfer im Grünen – Nigella damascena (Foto W.Probst Mai 2025)

Verschnitten und verstümmelt

Rot-Buche mit glatter Rinde, Ausschnitt aus einem buchen Stamm, der immer wieder geritzt wurde (beide Fotos W. Probst, Kohllunder Wald bei Flensburg, März 1998)
Unter natürlichen Bedingungen werden Pflanzen von Tieren gefressen und dabei mehr oder weniger stark geschädigt. Oft werden gerade die jüngsten Triebe und Blätter einschließlich des Vegetationspunktes aufgefressen – zum Beispiel von Schnecken –, bei Massenbefall von Käfern oder Raupen können Sträucher und Bäume vollständig entglaubt werden, im Winter kann das Wild die Rinde von Bäumen so stark abnagen, dass sie das nicht überleben. Dies ist aber keine Rechtfertigung dafür, dass auch Menschen Bäume und Sträucher unsachgemäß und ohne Rücksicht auf die Biologie der Gewächse zurückschneiden und verstümmeln. Ein sachgemäßer Gehölzschnitt muss erlernt werden und berücksichtigt die besondere Biologie der Pflanzen. So muss man berücksichtigen, dass sich Knospen immer in den Blattachseln befinden und Sprosse deshalb knapp darüber abgeschnitten werden sollten, damit keine Toten Sprossachsenstücke entstehen. Man sollte wissen, durch das Kappen einer Sprossspitze die Produktion des Hormons wegfällt, welches den Austrieb der tiefer liegenden Knospen verhindert hat. Es wird also zur vermehrten Ausbildung von Seitentrieben führen.
An eine Seite abgeschlagene Hainbuchenhecke (Foto W.Probst, März 1997)
Besonders brutal wird häufig beim Kappen von Gebüschsäumen und Waldrändern vorgegangen. Meist wird alles, was über eine bestimmte Linie hinausgewachsen ist, ohne Rücksicht auf Wuchsform und Verzweigungsart abgesägt oder abgeschlagen. Etwas anders ist das fachgerechte beschneiden von Obstbäumen und Ziergehölzen im Garten zu bewerten.Hier soll der Schnitt den Fruchtertrag oder die Blütenfülle verbessern, eventuell auch nur die Wuchshöhe einschränken. Extreme Beispiele für Letzteres sind der Beschnitt von Korbweiden oder von Platanen, bei denen jedes Jahr oder nach wenigen Jahren die neuen Zweige abgeschnitten werden, sozusagen eine künstliche Erweiterung des Blattfalls auf ganze Sprosssysteme.(Titelffoto) Manche Gehölzarten ertragen extreme Formschnitte gut. Schon in den Barockgärten hat man solche an der Geometrie orientierten Formschnitte zur Perfektion gebracht. Heute sind sie auch in Privatgärten recht beliebt.

Qualzuchten auch bei Pflanzen?

Durch Züchtung können Pflanzen genetisch verändert werden. Das hat eine lange Tradition, die Effektivität wurde durch die gezielte Anwendung der Mendelchen Regeln erhöht, dur Salix integra ‘Hakuro Nishiki’ch moderne Gentechniken, insbesondere durch die CrispCas- Methode, wurde diese Effektivität noch einmal drastisch gesteigert. Dadurch können die Eigenschaften von Pflanzen durch die Veränderung ihrer genetischen Ausstattung sehr effektiv und gezielt verändert werden. Ziele dieser Veränderungen sind bei Nutzpflanzen natürlich vor allem Ertragssteigerung und Unempfindlichkeit und Resistenz gegenüber Schädlingen, aber auch die Verbesserung des Geschmacks oder die Entfernung von Giftstoffen. Bei Zierpflanzen geht es oft um auffälligere Blüten,Vermehrung und Vergrößerung der Krondblätter, oder um besonderen Blattmuster, zum Beispiel sogenann panaschierte Blätter mit chlorophyllfreien Bereichen oder völlig chlorophyllfreie Blätter, die wie Blüten aussehen (Harlekin-Weide Salix integra ‘Hakuro Nishiki’) oder durch Anthocyan dunkelrot gefärbte Blätter (Blut-Rot-Buche). Besondere durch Züchtung selektierte Wuchsformen bei Bäumen und Sträuchern sind zum Beispiel Korkenzieherwuchs (Korkzieher-Hasel), Säulenwuchs (Mittelmeer-Zypresse, Pyramiden-Pappel), Hängewuchs vieler Baumarten oder extrem dichte Verzweigung (Zuckerhut-Fichte). Auch die Kopfbildung der Blätter (Weißkohl, Kopfsala) und viele weitere Veränderungen schränken die Lebensbedingungen der betroffenen Pflanzen ein. Viele dieser Zuchtformen.wären ohne Kulturmaßnahmen des Menschen nicht lebensfähig. Sie sind deshalb durchaus mit Qualzuchten bei Tieren vergleichbar. Hier stellt sich schon die Frage, ob zum Beispiel die – oft auch irre geleiteten – ästhetischen Bedürfnisse der Menschen die Herstellung solcher Zuchtformen rechtfertigen.

Pflanzenrecht heißt Lebensrecht für Pflanzen

Im Naturschutz geht es in Bezug auf Pflanzen vor allem um den Schutz von Pflanzenarten und die damit verbundene Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität. Mit den Pflanzen sollen wertvolle Ökosysteme geschützt werden, die wiederum auch für den Menschen wichtige Ökosystemleistungen erbringen. Ein Recht der PflanzenIndividuen auf gutes Gedeihen spielt dabei zunächst einmal keine Rolle. Ziel dieses Beitrages ist es, die menschlichen Einwirkungen auf Pflanzen einmal aus der Sicht der Pflanzen zu bewerten, gewissermaßen stellvertretend für die zu einer solchen Bewertung mangels eines Nervensystems nicht fähigen Pflanzen. Bei Beschädigungen oder Entfernung von Pflanzen sollte immer überlegt werden, ob es gute Gründe für den Eingriff gibt, Anderenfalls sollte unterlassen werden.

Quellen

Kallhoff, Angela (2002): Prinzipien der Pflanzenethik. Die Bewertung pflanzlichen Lebens in Biologie und Philosophie. Frankfurt a. M. Kattmann, U. (1991). Bioplanet Erde: Neue Ansichten über das Leben. Unterricht Biologie15(162), 51-53. Mancuso, S. (2021). Die Pflanzen und ihre Rechte: Eine Charta zur Erhaltung unserer Natur (S.11). Klett-Cotta. Pflanzen, Forschung, Ethik – Grüne Biotechnologie im Kontext https://www.pflanzen-fors trugen chung-ethik.de/ethik/1507.wert-pflanze-literatur.html Probst, W. (2020): Der grüne Pelz. https://www.wilfried-probst.de/der-gruene-pelz/#Quellen Probst, W. (2010): Wie pflanzen funktionieren. Unterricht Biologie 355, S.2 -11, Seelze: Friedrich Probst, W. (2010): Pflanzen leben. Unterricht Biologie 356 Kompakt, Seelze: Friedrich Singer, P. (1996): Animal Liberation. Die Befreiung der Tiere.2.A., Hamburg: Rowohlt UDHR 1948 https://www.ohchr.org/en/human-rights/universal-declaration/translations/german-deutsch Calicott, J. B. (2003): Eigenwert  der Natur – Gedanken über Ethik und Pragmatik https://www.umweltethik.at/wp/wp-content/uploads/CallicottEigenwertNatur.pdf

Der Mensch als Beschützer der Natur

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In dem Beitrag „Zehn Jahre Nachhaltigkeitsstrategie“ habe ich G. C. Daily zitiert: ‚Until the next big asteroid hits us, the future of life on earth will depend much more on humanity than on anything else“  (G. C. Daily, Nature 411, 17 . Mai 2001,p.245). Damit wird – zwar mit einem relativierend fatalistischen Ausblick – die Erkenntnis zum Ausdruck gebracht, dass die Menschheit eine große Verantwortung für den Bioplaneten Erde trägt. In dieser Rolle des Erdenbeschützers sehen sich vor allem Naturschützer und Umweltschützer. „Natur- und Umweltschutz“ ist eine Wortkombination, die sich in vielen politischen Programmen, Forderungskatalogen und Absichtserklärungen findet. Doch zunächst einmal sind diese beiden Schutzziele keineswegs identisch.

Natur- und Umweltschutz

Während es dem Naturschutz darum geht, die Natur vor dem Menschen und den menschlichen Aktivitäten zu schützen, ist es das Ziel des Umweltschutzes, die Umwelt für den Menschen zu bewahren (Hupke 2015). In den 1990 er Jahren wurde versucht, diese anthropozentrische Orientierung des Umweltschutzes durch den Begriff der „Mitwelt“ und des „Mitweltschutzes“ zu ersetzen und damit Natur- und Umweltschutz zu vereinen (Meyer-Abich 1990),  Dieser Begriff hat sich allerdings nicht durchgesetzt.

Ein wichtiges Ziel des Naturschutzes, vielleicht sogar das wichtigste Ziel, ist der Erhalt der biologischen Vielfalt. Dabei geht es um die Vielfalt der Arten und die Vielfalt der Lebensräume bzw. Ökosysteme und schließlich auch noch um die genetische Vielfalt innerhalb der Arten, in den Populationen.

Alle Fachleute sind sich weitgehend einig darüber, dass das von der menschlichen Zivilisation verursachte Aussterben von Arten eine katastro­phale Dimension angenommen hat. In der Folge der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro wurde deshalb schon 1993 ein „Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt“, die sogenannte Bi­odiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity – CBD) getroffen. Dieses Abkommen wurde mittlerweile von 188 Staaten – auch von der EU – unterzeichnet und in deren Gesetzgebung übernommen. Als Begründung für die Notwendigkeit, biologische Vielfalt zu erhalten, werden in dieser  in dieser Konvention folgende Punkte angeführt:

  1. Ökonomische Interessen. Vielfalt ist eine genetische Ressource und eine Ressource an Naturstoffen. Artenverlust führt zu einer Beeinträchtigung poten­tieller Nutzungsfähigkeit. Wenn eine Art ausgerottet wird, wird damit menschliche Handlungsmöglichkeit für die Zukunft unwiderruflich beschränkt.
  2. Ökologische Interessen. Das Wirkungsgefüge der Biosphäre, die Prozesse des Energieflusses und des Recyclings, sind auf Vielfalt angewiesen. Sie sind die Basis für den Erhalt der „natürlichen Lebensgrundlagen“.
  3. Gesellschaftliche und kulturelle Interessen. Biologische Vielfalt spricht uns unmittelbar emotional an. Sie dient der Befriedigung emotionaler Bedürfnisse. Natur, insbesondere auch ursprüngliche, vom Menschen nicht oder wenig beein­flusste, kann als „Kraftquelle“ genutzt werden. Aber auch reich strukturierte traditionelle Agrarlandschaften, wie sie für Mitteleuropa bis vor 50 Jahren charakteristisch waren, haben einen besonderen ästhetischen Wert für Erholungssuchende.
  4. Biologische Vielfalt ist ein Wert in sich. Die Schöpfung ist es Wert, um ihrer selbst willen erhalten zu werden. Dieser Argumentation folgt vor allem die Tiefen­ökologie und die „radikale Ökologie“.

Genaugenommen sind allerdings nur der letzte Punkt  und eingeschränkt der zweite Punkt wirkliche Naturschutzargumente. Die beiden anderen Begründungen sind letztlich auf den Menschen bzw. die menschliche Gesellschaft bezogen und damit als Ziele des Umweltschutzes zu werten.

Artenschutz: Seltene Arten häufig machen?

Artenschutz ist bis heute ein wichtiger wenn nicht der wichtigste Teil der Naturschutzarbeit. Rote Listen dienen dazu, die Gefährdung von Arten einzuschätzen. Sie spielen bei der Bewertung von allen Eingriffen in den Naturhaushalt eine wichtige Rolle. Aber was bedeutet „Artenschutz“ eigentlich? Schon 1987 fragte Hermann Ellenberg „Was will der Naturschutz eigentlich – seltene Arten häufig machen?“. Er weist zu Recht auf die Probleme mit „Roten Listen“ hin, die nicht nur zeitlich begrenzt sind (etwa auf die letzten 120 Jahre) sondern vor allem auch räumlich auf die jeweilige politischen Grenzen. Außerdem haben seltene Arten nur einen geringen Anteil an der Individuenzahl einer Lebensgemeinschaft. Daraus ergibt sich logischerweise, dass sie auch für das Wirkungsgefüge eines Ökosystems, für Energieflüsse und Stoffkreisläufe, nur von untergeordneter Bedeutung sind. Ist es deshalb wirklich gerechtfertigt, dem Schutz solcher seltener Arten eine so hohe Bedeutung beizumessen? Ein besser begründbares Ziel ist der Erhalt einer großen Artenvielfalt. Sie hängt einmal von einer Vielfalt der Lebensräume zum anderen aber auch in starkem Maße von dem Nährmineralgehalt des Bodens ab. Der hohe Nitrat-und Phosphatseintrag, der einmal der Landwirtschaft zum anderen den Verbrennungsmotoren geschuldet ist, trägt dazu bei, dass auf hohe Nährmineralgehalt des Bodens angewiesene Pflanzen (sogenannte Stickstoff-Zeigerpflanzen) sehr gut gedeihen. Bei den krautigen Pflanzen sind das durchweg sehr schnell wachsende und hochwüchsige Arten. Schnell verdrängen sie die niederwüchsigen, langsam wachsenden („sparsamen“) Konkurrenten. Eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt der Artenvielfalt ist deshalb, zumindest in Mitteleuropa, ein ausgeglichener Stoffhaushalt.  Artenvielfalt kann nur gesichert werden, wenn nicht mehr Nitrate und Phosphate in das System eingebracht als entzogen werden. Die im Rahmen des Klimaschutzes erhobene Forderung der CO2-Neutralität müsste im Hinblick auf die Biodiversität auch für Stickstoff- und Phosphorverbindungen erhoben werden.

Selektiver Artenschutz

Diptam – Dictamnus albus -, in Deutschland geschützte Art, nach der Roten Liste für Deutschland „gefährdet“ (Foto Probst 2004, Edelweiß bei Retzbach/Main)

Das öffentliche Engagement für zu schützende Arten verteilt sich nicht gleichmäßig auf alle Verwandtschaftsgruppe. Es gibt besondere Tier- und Pflanzengruppen, denen der Naturschutz mehr Aufmerksamkeit widmet als anderen. Bei den Pflanzen sind es zum Beispiel die Orchideen, bei den Wirbeltieren die Vögel und die Amphibien, bei den Wirbellosen etwa die Schmetterlinge oder die Bienenverwandten. Dies mag daran liegen, dass diese Organismengruppen besonders viele Menschen ansprechen und dass es besonders viele Hobbybotaniker und Hobbyzoologen gibt, die sich mit diesen Tiergruppen beschäftigen. Dies ist auch eine Ursache dafür, dass die Gefährdungssituation für diese Gruppen besonders gut untersucht ist. Im strengen Sinne naturwissenschaftliche Gründe, diese Artengruppen besonders zu schützen, sind aber nicht so leicht erkennbar. Teilweise werden ökonomische Gründe genannt: Bienen und „Wildbienen“ sind Bestäuber von Nutzpflanzen, Singvögel und Kröten vertilgen Schädlinge. Bei bestimmten seltenen Arten –  wie vielen Orchideen, Diptam oder Frühlings-Adonisröschen – wird angenommen, dass das Vorkommen dieser spektakulären Arten gleichzeitig ein Zeiger für ein insgesamt ein schützenswertes Ökosystem sind.

Ein weiterer Aspekt der besonderen Hervorhebung einzelner Arten ist ihre Werbewirksamkeit. Wenn bestimmte Tiere – wie der Fischotter, der Storch oder der Laubfrosch – vom Naturschutz in den Vordergrund gerückt werden, so hat dies damit zu tun, dass sich der Schutz und Erhalt dieser Tierarten bei einer breiten Öffentlichkeit besonders gut „verkaufen“ lässt.

Ein naturwissenschaftlich fundiertes Argument dafür, einzelne Arten als besonders schutzwürdig einzustufen, ist ihre Rolle als Schlüsselarten in bestimmten Ökosystemen. Darunter versteht man Arten, die einen unverhältnismäßig großen Einfluss auf die Artenvielfalt und Artenzusammensetzung eines Ökosystems nehmen können. Oft handelt es sich um Konsumenten höherer Ordnung, durch deren Fraßdruck auf besonders häufige Beutearten deren Konkurrenzkraft verringert wird, wodurch andere, vorher unterlegene Arten koexistieren können. Auch die Naturschutzmaßnahme der Beweidung wirkt sich so aus: durch den Fraßdruck der Robustrinder  – in diesem Falle Primärkonsumenten – werden Gehölze zugunsten offener Landschaftsformen zurückgedrängt. Auf den extensiv beweideten Flächen bleibt eine hohe Artenzahl an Pflanzen erhalten, davon profitieren auch Insekten und Vögel.

Naturschutz contra Umweltschutz

Es gibt einige unüberbrückbar scheinende Kontroversen zwischen Naturschutz und Umweltschutz, die sich mit der unterschiedlichen Zielsetzung erklären lassen. Besonders deutlich wird dies zum Beispiel bei den sogenannten „alternativen Energien“. Aus Sicht des Umweltschutzes ist es dringend erforderlich, bei der Bereitstellung von Energie auf regenerative Energiequellen zu setzen, denn nur dadurch können Ressourcen geschont und die – vor allem für die Menschheit gefährlichen –  Klimaveränderungen in Grenzen gehalten werden. Aus Sicht des Naturschutzes gefährden Windräder viele Vogelarten, Biogas und Biotreibstoffe führen zu großen Monokulturen, in Mitteleuropa zum Beispiel von Raps und Mais, welche der Biodiversität schaden. Auch Freiland-Solarparks erregen nicht ganz zu Unrecht die Kritik von Naturschützern, zum Beispiel vom BUND: „Für Vögel können Irritationen beim lokalen, regionalen und internationalen Vogelzug durch eine Spiegelwirkung der Paneel-Oberflächen entstehen. Bei sehr großen Freiland-Solarparks kann es zu einer Trennwirkung (Barrierewirkung) kommen, die durch die erforderliche Einzäunung verstärkt wird. Durch die Aufstellung der Anlagen gehen wertvolle Nahrungsflächen verloren, insbesondere für Tiere, die freie Räume benötigen.“ (http://www.bund-sh.de/uploads/media/Freiland-Solarparks.pdf )

Ein weiteres Beispiel für die unterschiedlichen Sichtweisen ist die Einstellung zu Wäldern und Waldbewirtschaftung. Die Forstwirtschaft argumentiert mit dem Ziel des Klimaschutzes, dass es im Sinne einer maximalen Kohlenstoffspeicherung am besten sei, Bäume dann zu fällen, wenn die Hauptzuwachsphase zu Ende geht. Der Naturschutz hält den Erhalt bzw. die Wiederherstellung von Urwäldern erstrebenswert, in die der Mensch nicht eingreift. In einem solchen Wald bleiben Bäume so lange stehen, bis sie durch natürliche Einflüsse umfallen oder absterben. Der Förster und Bestsellerautor Peter Wohlleben (2013,2017) argumentiert im Sinne dieses Urwaldschutzes (und damit gegen viele seiner Kollegen): Mit dem derzeit gängigen Begriff des Naturschutzes würde der Schutz echter, unberührter Natur verwässert. Wohlleben fände es viel sinnvoller, die Vielfalt ursprünglicher Lebensräume zu schützen und nur dafür den Begriff „Naturschutz“ anzuwenden. Damit folgt er den Argumenten der nordamerikanischen Naturschutzbewegung, die unberührte und unbeeinflusste Natur, „wilderness“, als höchstes Schutzziel sieht (Hendersen o.J.). Dies bedeutet aber auch, dass aus seiner Sicht die vielen mitteleuropäischen Naturschutzbemühungen, die dem Erhalt einer vielseitigen, extensiv genutzten Kulturlandschaft dienen, weniger dem Bereich Naturschutz als den Bereich Denkmalschutz zuzuordnen wären. „Da werden ursprüngliche Haustierrassen, etwa Konikpferde oder Heckrinder, in Naturschutzgebieten ausgesetzt, um eine Beweidung ausgestorbener europäischer Wildpferde und Auerochsen nachzustellen. Das ist zwar idyllisch, aber nichts anderes als extensive Landwirtschaft“ (Wohlleben 2013,S.139). Also soll man nicht länger Wachholderheiden beweiden, Riedwiesen mähen, Moore entkusseln, Heidegebiete plaggen und Wallhecken auf den Stock setzen?

Naturschutz und Landschaftspflege

Lanschaftspflege durch Schafe (Foto Probst, 2004, Fröruper Berge bei Flensburg)

Ich meine, eine differenzierte Betrachtung ist wichtig. Die in Mitteleuropa seit der letzten Kaltzeit in etwa 12 000 Jahren – also einer erdgeschichtlich sehr kurzen Zeitspanne – entstandene Landschaft war von Anfang an vom Menschen beeinflusst. Die menschliche Nutzung hat ein kleinräumiges Mosaik von Lebensräumen geschaffen und zu einer Artenvielfalt geführt, die sich vermutlich ohne den Menschen und seine Nutztiere nicht oder zumindest nicht so schnell entwickelt hätte. Diese Situation ist nicht ganz mit den großflächigen, weitgehend unberührten Naturräumen Nordamerikas zu vergleichen, die zudem durch die Kaltzeiten wegen der vorwiegend von Norden nach Süden streichenden Gebirge nicht so stark dezimiert wurden wie die Biozönosen Mitteleuropas.

Aus diesem Grunde kann Landschaftspflege im Sinne eines Landschaftsschutzes in Mitteleuropa durchaus dem Erhalt der biologischen Vielfalt und damit dem Naturschutz dienen. Allerdings sollten Pflegeeingriffe immer dem Prinzip der Eingriffsminimierung unterliegen und sich deutlich von Landschaftsarchitektur und Gartenbau unterscheiden. Diese Einschränkung gilt nicht unbedingt für Städte und Ballungsräume. Hier könnte eine „grüne“ Architektur und Gestaltung durchaus Biodiversität und Umwelt verbessern.

Die dicht besiedelten Landschaften Mitteleuropas sind – wie hier im Bodenseekreis – sehr reizvoll und haben ökologisches Potenzial. Skizze aus meinem Tagebuch vom Juni 2005, als wir uns nach einem Wohnort in Bodenseenähe umgesehen haben.

Der Erhalt unberührter, von menschlichen Eingriffen frei gehaltener Flächen hat auch in Mitteleuropa seine Berechtigung. Eine Beschränkung des Naturschutzes auf die „unberührte Natur“ wäre aber ein Fehler. Dies sei an einigen Beispielen gezeigt: In den heutigen Kulturlandschaften ist die „Überkompartimentierung“, also die Zerschneidung durch Verkehrswege und die Verinselung von Kleinbiotopen, ebenso ein Naturschutzproblem wie die „Unterkompartimentierung“ durch riesige Monokulturen. Von einem durch Ackerflächen umschlossenen Kleinkompartiment „Feldgehölz“ aus ist es z. B. für viele Tiere schwierig, in andere, ähnliche Biotope zu gelangen. Feldhecken begrenzen Kulturflächen, sie sind aber auch Verbindungswege zwischen Ökosystemen. Schutz, Pflege, Erhalt und Neupflanzung von Feldhecken  sind deshalb sinnvolle Naturschutzmaßnahmen. Ähnliches gilt für die Einrichtung und den Schutz von Ackerrandstreifen mit blühenden (mehrjährigen) Wildkräuter (Kirmer 2016). Besonders stark wirkende Grenzen sind Verkehrswege, weshalb man an einigen Stellen sinnvoller Weise so genannte Biotopbrücken über Autobahnen gebaut hat, um deren Areale zerschneidende Wirkung zu mindern. Auch die Einrichtungen von Krötentunneln unter Straßen dienen diesem Zweck.

Meeresschutz

Mangrove auf Qeshm,Straße von Hormuz,Iran; Einschub: Schlammspringer – Periophthalmus barbarus (Fotos Probst, 1976)

Meere bedecken 71 % der Erdoberfläche. Dieser größte zusammenhängende Lebensraum der Erde ist seit langem vielen verschiedenen menschlichen Einflüssen ausgesetzt, doch erst in den letzten Jahrzehnten wurde deutlich, dass auch die Ressourcen des Meeres und seine Kapazität für die Aufnahme von Abfällen und Schadstoffen – Stichwort Plastikmüll – begrenzt sind. Meeresschutz ist deshalb ein wichtiger Teil des Naturschutzes und des Umweltschutzes geworden. Moderne Fischereimethoden haben dazu geführt, dass Fischbestände bis zum Verschwinden zurückgegangen sind. Es konnte aber gezeigt werden, dass strenge Schutzvorschriften schnell zu einer Erholung von Beständen führen können. Besonders bedrohte dein Lebensräume sind die Korallenriffe, mit die artenreichsten Lebensräume der Erde, und die Mangrove-Gebiete als wichtige Brutstätten für Fische und Wirbellose und „natürliche Pflanzenkläranlagen“. Für beide Ökosysteme greifen die bisher ergriffenen Schutzmaßnahmen noch nicht. Die Wiederaufforstung von verschwundenen Mangroven erweist sich als sehr schwierig und bei den Korallenriffen dürfte die klimabedingte Veränderung der Meere (höhere Temperaturen, niedrigere pH-Werte) effektive Schutzmaßnahmen verhindern. Ein weiteres Problem bei Meeresschutz ist die politische Zuständigkeit für Schutzbestimmungen.

Plastikmüll war schon vor Jahrzehnten ein Problem, hier am Strand von Euböa, Griechenland, 1984  (Foto Probst)

Die große Zunahme von marinen Aquakulturen könnte zwar ein Weg sein, die Nutzung mariner Produktion nachhaltiger zu gestalten, derzeit sieht es aber so aus, als würden bei der Meeresbewirtschaftung die Fehler wiederholt, die man von der Landbewirtschaftung kennt.

Tierschutz

Hausschweine auf der Peloponnes,Griechenland, Sommer 2004 (Foto Probst)

Einige der Organisationen, die sich für Naturschutz und Umweltschutz stark machen, engagieren sich auch für Tierschutz. Dabei geht es nicht um den Erhalt der Artenvielfalt, dem Schutz gefährdeter Tierarten oder dem Schutz der Umwelt insgesamt, sondern um den individuellen Schutz von Tieren. Tieren soll ein „artgerechtes“ Leben ermöglicht werden. Vom Menschen verursachte Torturen sollen ihnen erspart bleiben. Deshalb ist es naheliegend, dass sich Tierschützer vor allem um Tiere bemühen, die sich in der Obhut des Menschen befinden. Besonders große Kritik wird in diesem Zusammenhang an der Haltung von Tieren geübt, die der menschlichen Ernährung dienen sollen, also der Massentierhaltung von Geflügel, Schweinen, Rindern. Aber auch das oft qualvolle Leben in Pelztierfarmen wird angeprangert. Die Forderung von Tierschützern, bei der Herstellung von Kleidungsstücken auf Tierpelze und -häute zu verzichten, hat etwas mit der tierquälerischen Haltungsweise von Pelztieren zu tun, aber auch mit dem grausamen Abschlachten junger Seehunde oder – und hier trifft sich der Tierschutz mit dem Artenschutz – mit der Gefährdung großer Pelztiere wie Ozelot, Jaguar oder Leopard. Tierschützer wie Artenschützer bemühen sich, dass die Jagd auf Elefanten des Elfenbeins wegen unterbunden wird, ebenso die illegale Jagd auf Nashörner.

Die schrecklichen Haltungsbedingungen bei der Schweine- und Hähnchenmast, die abschreckende Praxis bei Tiertransporten und Schlachtungen, werden zum einen vom Tierschutz kritisiert, weil er das Tierwohl im Auge hat. Andererseits sind mit diesen Formen der industriellen Fleischproduktion auch nachteilige Einwirkungen auf die Umwelt verbunden. Dies betrifft zum Beispiel die Produktion von Treibhausgasen oder die Gefahren, die mit übermäßigem Medikamenteneinsatz, insbesondere von Antibiotika, verbunden sind. Der Import von Futtermitteln schädigt die Ökosysteme und die landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen in den Herkunftsländern. Die großen Mengen an Tierexkrementen (Gülle) tragen nicht nur zur Eutrophierung von Gewässern sondern auch zu einem hohen Stickstoffgehalt terrestrischer Ökosysteme bei, was sich wieder negativ auf die Biodiversität auswirkt. In Kombination mit der Stickstoffoxidproduktion von Verbrennungsmotoren prägt Massentierhaltung über die Bildung von Ammoniumnitrat auch zur Feinstaub Problematik bei.

Ein wichtiger Antrieb für eine vegetarische oder vegane Ernährungsweise ist der Wunsch, dass für die Produktion von Nahrungsmitteln kein Tier sterben oder leiden soll. Aber auch die ökologischen Auswirkungen des hohen Fleischkonsums und damit der Umweltschutz und der Naturschutz werden immer häufiger als Gründe für eine vegetarische Lebensweise genannt.

Pflanzenschutz

Apfelplantagen werden besonders häufig mit Pestiziden gespritzt. Die Verdriftung ist dabei – wegen der hohen Lage der Spritzdüsen besonders groß. (Bodenseekreis bei Kluftern, 2.4.2012, Foto W. Probst)

Dieser Begriff sei hier erwähnt, er passt aber nicht in die Reihe der übrigen Schutzbegriffe. Denn man versteht darunter nicht den Schutz von Wildpflanzen, sondern „die Gesamtheit der Bemühungen, Schäden und Leistungsminderungen von Nutzpflanzen durch Ausnutzung aller einschlägigen wissenschaftlich Erkenntnisse in einer ökologisch und ökonomisch angemessenen Weise zu verhindern oder zu mildern“ (Heitefuß 2000). Es geht also in erster Linie um den von Natur- und Umweltschutz  oft heftig kritisierten Einsatz von Pestiziden gegen Krankheiten und Schädlinge von Nutzpflanzen.

Ziele und Wege

Ist das ein Blick in die Zukunft? Agrarlandschaft in Iowa,USA, Google Earth Aufnahme vom 26.7.2016

Auch wenn sich die verschiedenen Schutzziele deutlich unterscheiden und die einzelnen Schutzmaßnahmen sogar zum Teil widersprechen, so kann man doch eine gemeinsame Zielsetzung feststellen: Die vielen Einflüsse des Menschen auf natürliche Abläufe und Entwicklungen des Bioplaneten Erde sollen nicht dazu führen, dass sich die Lebensbedingungen drastisch verändern. Auch wenn solche drastischen Veränderungen – wie die Erdgeschichte zeigt – nicht das Ende des Bioplaneten bedeuten würde, so hätten sie doch für viele Ökosysteme und  insbesondere für die Menschen  katastrophale Folgen. Es wird deshalb angestrebt, die menschlichen Aktivitäten und die menschlichen Wirtschaftssysteme so zu gestalten, dass es keinen Verbrauch gibt, der nicht ersetzt werden kann. Im allgemeinen werden diese Ziele mit „Nachhaltigkeit“ oder „nachhaltiger Entwicklung“ bezeichnet.

Diese Zielsetzungen sind kaum umstritten. Umstritten sind allerdings die Wege, auf denen diese Ziele erreicht werden könnten. Zwar ist klar, dass es auf der Erde „Grenzen des Wachstums“ gibt, trotzdem gibt es unterschiedlice Auffassungen zum Thema Konsum:

  • Ist eine Konsumsteigerung grundsätzlich schädlich und muss mindestens für die westliche Welt gelten, dass nur eine strenge Konsumbeschränkung eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht, oder
  • muss es nur darum gehen, den Konsum durch Kreislaufwirtschaft nachhaltig zu gestalten? (Ökoeffektivität erhöhen)

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96koeffektivit%C3%A4t

Für eine sofortige Konsum-bzw. Wachstumsbeschränkung spricht, dass es keinen Stoffkreislauf ohne Verluste gibt und die Erdbevölkeung derzeit schon Ressourcen „über ihre Verhätnisse“ verbraucht. Andererseits sind Konsumbeschränkungen weltweit kein  realistisches Ziel angesichts der großen Armut, die weite Teile der Weltbevölkerung betrifft. Für eine stärkere Ausrichtung auf eine strikte Kreislaufwirtschaft spricht, dass der Energiefluss von der Sonne zur Erde noch eine deutliche Steigerung der Primärproduktion zulassen würde . Damit wäre ein weiteres Wachstum der Stoffumsätze möglich und dies wäre für eine friedliche Koexistenz aller Menschen förderlich. Allerdings wird auch eine konsequente Kreislaufwirtschaft nur dann Nachhaltigkeit ermöglichen, wenn es in gewissen Bereichen zu einem Konsumverzicht kommt. Dies gilt zum Beispiel für den Fleischkonsum in westlichen Industrieländern und für die Nutzung aller fossilen Ressourcen, nicht nur der Energieträger sondern auch anderer Rohstoffe.

Bei der Frage, ob es sinnvoller ist,  Natur zu schützen, indem man sie sich selber überlässt oder indem man sie sinnvoll „managet“, würde ich für eine differenzierte Vorgehensweise plädieren, wie sie Trommer schon 1994 vorgeschlagen hat:

  • Tu nichts-Leitbild für Gebiete, die den ursprünglichen Naturzustand repräsentieren, zum Beispiel Bannwälder, aber auch verwilderte Gärten, Ruinen, Brachflächen und allen Bereiche, wo „wachsen lassen“ nicht wichtigen Interessen entgegensteht
  • Pflege-Leitbild für Formen der traditionellen Kulturlandschaft mit dem Ziel, nachhaltige Bewirtschaftungs- und Pflegeformen für Weidelandschaften, Feuchtwiesen, Streuobstwiesen usw. zu finden
  • Tu was-Leitbild für urban-industrielle Räume. Hierher gehören zum Beispiel die Konzepte der „Green Cities“ (vgl. https://www.stefanoboeriarchitetti.net/en/portfolios/liuzhou-forest-city/ )

Green Cities (Grafik Probst 2012)

Quellen

Baur B (2010) Biodiversität. Bern: Haupt

Ellenberg, H. (1987): Fülle – Schwund – Schutz: Was will der Naturschutz eigentlich? Vehandlungen der Gesellschaft für Ökologie 16: 449-450

Heitefuß. R. (2000,3.A.): Pflanzenschutz. Grundlagen der praktischen Phytomedizin. Stuttgart: Thieme

Hendersen, D. : American Wilderness Philosophy. In: Internet Encyclopedia of Philosophy (IEP)  http://www.iep.utm.edu/am-wild/  (zuletzt aufgerufen am 5.9.2017)

Hobohm,C. (2000): Biodiversität. Wiebelsheim: Quelle und Meyer

Hupke, K.-D. (2015):: Naturschutz. Ein kritischer Ansatz. Heidelberg: Springer Spektrum

Kirmer, A. et al. (2016): Erfolgreiche Anlage mehrjähriger Blühstreifen  auf produktiven Standorten  durch Ansaat wildkräuterreicher Samenmischungen und standortangepasste Pflege. Natur und Landschaft 91(3): 109-118

McDounough, W./Braungart, N. (2009): Cradle-to-cradle. New York: Vintage

Meyer-Abich KM (1990) Aufstand für die Natur. Von der Umwelt zur Mitwelt. Hanser, München

Piechocki, R. (2010): Landschaft – Heimat – Wildnis. Schutz der Natur – aber welcher und warum? München: Beck

Probst, W. (2017): Saumbiotope – Grenzen und Übergänge. Untericht Biologie 425: 2-11

Trommer, G. (1992): Wildnis – die pädagogische Herausforderung. Weinheim: Deutscher Studienverlag

Trommer, G. (1994): Didaktisch differenzierte Leitbilder – ein Drei-Umwelten-Modell zum pägagogischen Umgang mit Natur und Landschaft. Workshop Ökologische Leitbilder, Cottbus 9.6.1994. TUC Aktuelle Reihe 6/94:57-62

Wohlleben, P. (2013): Der Wald. Ein Nachruf. München: Ludwig

Wohlleben, P. (2017): Gebrauchsanweisung für den Wald. München/Berlin: Piper

http://www.nabu-selfkant.de/2011/12/plaggen-oder-schoppern-von-heideflachen/